Junge Lausitz

Booster-Stipendien der Jungen Lausitz

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Du willst Teil der Jungen Lausitz werden oder mehr über uns erfahren? Dann schreibe uns!

Die Junge Lausitz unterstützt Dich bei der Kandidatur für ein kommunales Amt mit bis zu 2.000 Euro!

Richtig gehört. Wer sich für die Lausitz einsetzen und bei den Kommunalwahlen in Brandenburg oder Sachsen Verantwortung übernehmen will, hat die Chance, ein sogenanntes Booster-Stipendium von uns zu erhalten. Wir unterstützen junge Kandidatinnen und Kandidaten parteiübergreifend mit bis zu 2.000 Euro dabei, innovative Wahlkampf- und Informationsangebote zu finanzieren.

Mit den Booster-Stipendien wollen wir dafür sorgen, dass der Kommunalwahlkampf 2024 ambitionierter wird als bisherige Wahlkämpfe. Die Lausitz steht vor riesigen Veränderungen und dementsprechend vor wichtigen Entscheidungen, in welche Richtung sich die Region entwickelt. Diese Richtungsentscheidungen müssen im Wahlkampf Thema sein! Wir können es uns nicht leisten, im Kommunalwahlkampf nur über Personen und Parteien, statt über die Themen, die jetzt für die Region relevant sind, zu sprechen. Deshalb wollen wir Dich dabei unterstützen, die Lausitz besserzumachen.

WEN WIR FÖRDERN:

Wir wollen mit unseren Booster-Stipendien vielfältige junge Persönlichkeiten fördern, die:

WAS WIR FÖRDERN:

Folgende Ausgaben kannst Du über das Booster-Stipendium der Jungen Lausitz finanzieren:

Eine Kombination der unterschiedlichen förderfähigen Maßnahmen in Höhe von insgesamt bis zu 2.000 Euro ist möglich.

SO KANNST DU DICH BEWERBEN:

Sich für eines unserer Booster-Stipendien zu bewerben, ist nicht schwer. Du musst Dich lediglich für einen unserer Pitch Days in Görlitz, Cottbus oder Hoyerswerda anmelden und unsere Jury, bestehend aus jungen Engagierten aus der Lausitz, in maximal fünf Minuten von Dir überzeugen und dabei folgende Frage beantworten: Warum kandidierst Du bei der Kommunalwahl und was sind Deine Ziele für die kommenden fünf Jahre? 

Bei jeder Veranstaltung werden wir für den überzeugendsten Pitch eine/n Wild-Card-Gewinner/in küren, der/die von uns noch vor Ort eine Förderzusage erhält. Alle anderen erfahren nach dem letzten Termin, ob und in welcher Höhe sie von uns gefördert werden.

Termine:

Die Teilnahme an einem Pitch Day ist nur nach vorheriger Anmeldung und Einsendung eines Kandidatenbogens an kontakt@junge-lausitz.de möglich. Den Kandidatenbogen kannst Du hier herunterladen: Kandidatenbogen herunterladen

Mit Absenden des Kandidatenbogens bestätigst Du, dass du unsere Datenschutzerklärung* zur Kenntnis genommen hast. Zudem erklärst Du dich mit dem Absenden damit einverstanden, dass wir die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten und diese mit unserer Jury teilen.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

FAQ: HÄUFIGE FRAGEN

Was ist für Euch jung?
Wir haben uns bewusst entschieden, keine starre Altersgrenze für die Vergabe der Booster-Stipendien festzulegen, da wir beispielsweise auch junge Familienmütter- und -väter fördern wollen. Wichtiger als Dein Alter ist für uns Deine Einstellung. Zur Jungen Lausitz gehören für uns Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Berufseinsteiger und junge Familien.

Für welche kommunalen Gebietskörperschaften kann das Booster-Stipendium beantragt werden?
Das Booster-Stipendium kann für alle Kandidaturen unterhalb der Landesebene bei den Wahlen in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz am 09. Juni 2024 beantragt werden, z.B. Ortsbeirat, Gemeinderat, Stadtverordnetenversammlung, Kreistag oder Bürgermeisteramt.

Muss ich für eine Partei kandidieren?
Nein. Wir unterstützen auch Kandidaturen für Listen(vereinigungen) oder parteilose Kandidaturen, zum Beispiel für ehrenamtliche Bürgermeisterämter.

Muss ich Mitglied der Jungen Lausitz sein, um mich für ein Booster-Stipendium zu bewerben?
Nein. Wir freuen uns aber natürlich, wenn Du auch unserem Verein betrittst. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei und mit keinen Pflichten verbunden. Unseren Mitgliedsantrag kannst Du hier herunterladen.

Darf ich nur an einem Pitch Day in meinem Wahlgebiet teilnehmen?
Nein, Du kannst Dir den Pitch Day auswählen, der örtlich und zeitlich am besten für Dich passt.

Was versteht ihr unter innovativen Wahlkampfformaten?
Wir wollen Dich mit den Booster-Stipendien dabei unterstützen, im Kommunalwahlkampf möglichst viele Menschen jeden Alters zu erreichen. Deshalb wollen wir bevorzugt innovative Wahlkampf- und Informationsangebote finanzieren, in denen ihr Herzensthemen und die Forderungen der Jungen Lausitz adressiert. Wir denken da an Formate wie eine Shisha-Sprechstunde, eine Online- oder Offline-Veranstaltung mit eine/r Influencer/in oder „Auf einen Döner mit …“ – Wahlkampf soll da stattfinden, wo die (jungen) Wähler sind. Aber auch die Organisation einer Podiumsdiskussion mit den Mitbewerbern kann gefördert werden – denn leider sind Formate dieser Art im Kommunalwahlkampf keine Selbstverständlichkeit. Wir sind hier sehr offen für Deine Ideen!

Habe ich Nachteile, wenn ich mich für 2.000 Euro Stipendium bewerben statt für 500 Euro?
Nein. Wir bewerten Deine Motivation und Deine Ideen, nicht den Finanzbedarf. Es kann aber sein, dass wir Dir aufgrund einer hohen Zahl von überzeugenden Bewerbungen nicht die volle gewünschte Summe auszahlen.

Kann ich Wahlplakate und Flyer mit dem Booster-Stipendium finanzieren?
Nein. Unser Booster-Stipendium ist nicht dazu gedacht, die klassische Wahlkampfkasse aufzufüllen. Das kann über das Booster-Stipendium nicht finanziert werden (Beispiele):

Was habe ich außer der finanziellen Förderung vom Booster-Stipendium?
Neben dem finanziellen Zuschuss bekommst Du über das Booster-Stipendium Zugang zu unserem Netzwerk und hilfreichen Workshops mit Expertinnen und Experten für wahlkampfspezifische Themen wie Rhetorik, Fundraising und Co. Die von uns geförderten Kandidierenden werden wir auf unserer Website und unseren Social-Media-Kanälen präsentieren. Zudem werden wir die Kandidierenden in unserem Stories-Format und unserem Social-Media-Kanal präsentieren. Dabei werden wir Dir Vorschläge unterbreiten und anbieten, mit unserer Grafikerin die technische Umsetzung zu übernehmen. Du kannst aber natürlich auch Deine eigenen Ideen mit uns zusammen umsetzen.

Wann erfahre ich, ob ich ein Booster-Stipendium erhalte?
Nach jedem Pitch Day kürt unsere Jury eine/n Wild-Card-Gewinner/in für eine besonders überzeugende Vorstellung. Der- oder diejenige erhält noch am Abend eine Förderzusage. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem letzten Termin in Hoyerswerda am 25.03. darüber informiert, ob sie ein Booster-Stipendium erhalten.

Kann ich mich bewerben, obwohl die Listenaufstellung noch nicht erfolgt ist?
Ja, das ist möglich. Ausgezahlt wird das Booster-Stipendium aber erst, wenn Dein Wahlvorschlag offiziell eingereicht wurde.

Wann erhalte ich das Geld?
Das Booster-Stipendium wird erst ausgezahlt, wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Zudem müssen die geförderten Kandidierenden eine Selbstverpflichtung unterzeichnen, dass sie die Ziele der Jungen Lausitz grundsätzlich teilen und im Fall ihrer Wahl Teil einer Vernetzungsgruppe junger Lausitzer Mandatsträger/innnen werden, die sich regelmäßig austauscht, wie man Anliegen junger Menschen in den Kommunalparlamenten voranbringt.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Nachweis der entstandenen Kosten oder (vorab abgesprochener!) Rechnungslegung auf die Junge Lausitz. Bei Verpflegungs- oder Fahrtkosten ist eine Auslage erforderlich. Diese werden Dir nach entsprechendem Nachweis erstattet.

Wer entscheidet, ob ich gefördert werde?
Die Entscheidung über die Auswahl der Kandidierenden trifft unsere Jury, bestehend aus Jannis Simons (stellvertretender Vorsitzender der Jungen Lausitz), Tobias Unger (Jugendkoordinator der Domowina), Wilhelmine Buscha und Saskia Brosius (Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH, Görlitz). Die Jurymitglieder wurden auf der Mitgliederversammlung der Jungen Lausitz berufen. Bei allen handelt es sich um parteilose, junge Engagierte aus der Lausitz. 

Sind die Pitch Days öffentlich?
Ja. Alle Pitch Days sind öffentlich. So kannst Du Dich nicht nur unserer Jury, sondern auch der Öffentlichkeit präsentieren.

Wie hoch sind meine Chancen, über ein Booster-Stipendium gefördert zu werden?
Wenn die oben genannten Kriterien auf Dich zutreffen, stehen Deine Chancen gut, für ein Booster-Stipendium ausgewählt zu werden. Je nach Bewerberlage können wir bis zu 70 Kandidierende unterstützen.

Warum macht ihr das eigentlich?
Zu viele sagen: Nichts ändert sich, früher war alles besser, wir schaffen das nicht. Die Lausitz beweist: Transformation und positive Veränderung kann gelingen. Aber wir wissen auch: Wir junge Menschen müssen den Transformationsprozess mitgestalten, damit die Lausitz für junge Menschen eine lebenswerte Region ist. Dazu müssen wir rein in die Kommunalparlamente! Denn dort wird darüber entschieden, welche Strukturwandelprojekte Kommunen einreichen wollen und wie sich eine Kommune mit Blick auf die Zukunft aufstellt (Unternehmensansiedlungen, Wohnungsbau, Freizeitangebote etc.). Dafür braucht es viele junge Kandidierende in verschiedenen demokratischen Parteien und Wählerorganisationen – die dann in ihren Fraktionen junge Themen voranbringen. Mit unseren Booster-Stipendien wollen wir es jungen Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen, leichter machen.

Wo habt ihr Euer Geld her?
Wir werden von JoinPolitics gefördert. Sie waren von unserer Idee der Booster-Stipendien für junge Talente, die Zukunftsthemen vorantreiben und Demokratiestärkung in der Lausitz betreiben, so überzeugt, dass Sie uns nach einer Gründungsfinanzierung eine weitere Wachstumsförderung bis Ende 2024 zugesichert haben.Deine Frage wurde nicht beantwortet? Dann schreibe uns eine Mail an kontakt@junge-lausitz.de!

Deine Frage wurde nicht beantwortet? Dann schreibe uns eine Mail an kontakt@junge-lausitz.de!

*Datenschutzhinweise

Kandidatenbogen
Mit dem Kandidatenbogen werden folgende Daten erhoben und gespeichert:

Die gespeicherten Daten werden verwendet, um die Bewerber zu kontaktieren. Die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Daten werden bei Beendigung der Förderung gelöscht.

Veröffentlichung der Daten auf der Website
Auf unserer Website www.junge-lausitz.de und unseren Social-Media-Kanälen veröffentlichen wir Fotos und Videos, die im Zusammenhang mit den im Verein anfallenden Tätigkeiten entstehen. Fotos und Videos können in digitaler und analoger Form auch für öffentliche Zwecke verwendet werden. Die Veröffentlichung erfolgt, um den Verein und das Vereinsleben darzustellen. Die Rechtsgrundlage dieser Datenvereinbarung ist Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f ) bzw. für sensible Daten Art. 9 Abs. 2. lit. a) DSGVO. Bewerber stimmen bis zum Widerruf zu, dass die Bilder und Videos zum Wohle des Vereins verwendet werden dürfen.

Widerrufsrecht
Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit zur Gänze oder in Teilen schriftlich, per Post oder E-Mail bzw. mündlich beim Vorstand des Vereins widerrufen werden.
Nach Eingang des Widerrufs erhält die widerrufende Person eine Information über den Erhalt des Widerrufs. Daraufhin hat der Datenschutzbeauftragte unmittelbar, aber spätestens einen Monat nach Erhalt des Widerrufs die vom Widerruf betroffenen Daten zu löschen. Mit einer triftigen Begründung kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden. Die Daten selbst dürfen ab Eingang des Widerrufs nicht mehr verarbeitet werden. Alle Verarbeitungen der Daten, sofern sie konform mit den oben genannten Informationstabellen sind, haben weiterhin ihre Rechtsgültigkeit und sind vom Widerruf rückwirkend nicht betroffen.
Es wird von Seitens des Vereins darauf hingewiesen, dass mit der Geltendmachung des Widerrufsrechtes den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr Rechnung getragen werden kann und einer fortlaufenden Mitgliedschaft nicht mehr nachgegangen werden kann.

Abschließende Informationen
Die Bereitstellung der in dieser Erklärung genannten Daten sind zum Teil weder gesetzlich noch rechtlich vorgeschrieben. Die lt. Art 6 Abs 1 beschriebenen Informationen der aktuell gültigen Version der DSGVO bilden die Rechtsgrundlage für die Einwilligung.
Nachfolgende Rechte der aktuell gültigen Version der DSGVO stehen der betroffenen Person als Information zu Verfügung. Es wird der betroffenen Person nahegelegt diese Rechte im Detail durchzulesen.
Art 15 nach DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person
Art 16 nach DSGVO: Recht auf Berichtigung
Art 17 nach DSGVO: Recht auf Löschung
Art 18 nach DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Art 20 nach DSGVO: Recht auf Datenübertragbarkeit
Art 21 nach DSGVO: Widerspruchsrecht
Die betroffenen Personen haben das Recht Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben. Diesbezüglich gibt es für Deutschland folgende Anlaufstelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html